Beschreibung
Beschreibung
Die Maßnahme 3.1 setzt sich aus den Teilmaßnahmen 3.1.1 bis 3.1.6 zusammen. Grundsätzlich sollen alle Teilmaßnahmen zur Erreichung des übergeordneten Ziels der Minderung des Endenergiebedarfs um 35 % beitragen. Hierfür ist eine Sanierungsrate von 2,5 % pro Jahr erforderlich. Die aktuelle Sanierungsquote liegt mit 0,85 % deutlich unter den Sanierungsempfehlungen.
Grundsätzlich sollte die Energieversorgung vorwiegend aus regenerativen Quellen (z. B. Solarthermie, oberflächennahe Geothermie), oder über lokale Nah- bzw. das zentrale Fernwärmenetz erfolgen. Insbesondere für Sanierungsmaßnahmen im Fernwärmevorranggebiet gilt es die Abhängigkeiten zwischen Wärmeabnehmer und Systembetrieb der Fernwärme zu berücksichtigen. Erst wenn Wärmeabnehmer in der Lage sind ihren Wärmebedarf mit niedrigeren Vorlauftemperaturen zu decken (Umstellung auf Niedertemperatur-/ Flächenheizungen), ist eine Absenkung der Fernwärmebetriebstemperaturen und die Integration regenerativer Erzeuger in die Fernwärme möglich.