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Bild: Adobe Stock – Olivier-Tuffé

Kommunale Wärmeplanung

Wie können die Gebäude in Potsdam möglichst klimafreundlich und kostengünstig beheizt werden? Diese Frage beantwortet die kommunale Wärmeplanung. Das Ziel: Energie effizienter nutzen, bezahlbare Wärme im Blick behalten und das Klima schützen.

Bis zum 1. Quartal 2026 erarbeitet die Landeshauptstadt Potsdam die Kommunale Wärmeplanung. Die Umstellung auf erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung ist dabei ein zentraler Baustein, um Potsdams Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen.

Eine Wärmeversorgung ohne fossile Brennstoffe macht uns unabhängig von externen Energielieferungen und ist durch den steigenden CO2-Preis langfristig auch kostengünstiger für Hausbesitzer:innen.

Eine strategische Wärmeplanung sorgt dafür, dass die Entwicklung der Energieinfrastrukturen vor Ort besser aufeinander abgestimmt werden. Wie viel Wärme wird aktuell vor Ort benötigt? Wie entwickelt sich der Bedarf? Mit welchen Wärmequellen und welcher Infrastruktur kann die Wärme zukünftig treibhausgasneutral bereitgestellt werden? Auf dieser Basis gestalten wir die zukunftsfähige Wärmeversorgung für Potsdam.

Die Potsdamer Fernwärme weist einen relativ geringen Treibhausgasausstoß auf, da sie hocheffiziente Kraft-Wärmekopplung nutzt. Diese ist jedoch überwiegend auf Erdgas basiert und wird den künftigen Anforderungen nicht gerecht werden. Daher wird seit einigen Jahren der Anteil Erneuerbarer Energien kontinuierlich erhöht, z.B. über ein großes Solarthermiefeld. Wenn Wind- oder Solarparks wegen Überproduktion abgeschlatet werden müssten, nutzt die EWP diesen "überschüssigen" Strom zur Wärmeerzeugung. Eine Geothermieanlage in der Heinrich-Mann-Alle ist im Bau. Mit dem Beschluss der Stadtverordneten 25/SVV/0636 wurde die Finanzierung weiterer Projekte der Energie- und Wärmewende ermöglicht. Diese werden zu einer Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Fernwärme auf mindestens 30% führen, was den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Bild: C.Rohrbacher/LHP

Da Erneuerbare Wärme in vielen Bereichen des Stradtgebietes am effizientesten durch Wäremenetze bereitgestellt werden können, sollen diese ausgebaut werden. Die folgende Karte veranschaulicht die möglichen Ausbaugebiete (Arbeitsstand Juli 2025).

Bild: Hamburg Institut

Die dezentralen Gebäude sind künftig mit mindestens 65% Erneuerbarer Wärme zu versorgen. Dies kann überwiegend durch Wärmepumpen (mittels Geothermie oder Umgebungsluft) erreicht werden.

Weitere Informationen finden Sie auch unter

https://www.potsdam.de/de/kommunale-waermeplanung

Fragen und Antworten (FAQ)

Gebäude werden zu einem großen Teil noch immer mit fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl beheizt. Diese Energieträger sind nicht nur teuer und müssen in der Regel importiert werden – sie sind auch schädlich für das Klima. Die Verbrennung von fossilen Energieträgern setzt große Mengen CO₂ frei. Daher müssen wir die Art und Weise, wie wir Wärme erzeugen und verteilen, grundlegend überdenken.

Um dabei möglichst energieeffizient zu sein und die Kosten für alle gering zu halten, ist es wichtig, dass sich jede Stadt einen Überblick über ihre verfügbaren Optionen verschafft. Die kommunale Wärmeplanung nimmt ganze Städte und Quartiere in den Blick und beantwortet die Fragen, welches die kosteneffizienteste Lösung für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis zum Zieljahr 2045 ist und mit welchen konkreten Maßnahmen dieser Zustand erreicht werden kann. Auf diese Weise tragen kommunale Wärmepläne zur Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteure sowie zur nachhaltigen Stadtentwicklung bei.

Rechtliche Grundlage ist das Anfang 2024 in Kraft getretene „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“, kurz Wärmeplanungsgesetz (WPG). Als Stadt mit über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist Potsdam verpflichtet, bis zum 30.06.2026 eine Wärmeplanung vorzulegen. Der Bund unterstützt die Erstellung der Wärmepläne finanziell.

Status quo, Ziel und der Fahrplan dorthin – das sind, kurz gesagt, die Phasen der kommunalen Wärmeplanung. Sie umfasst die folgenden Arbeitsschritte:

  • Bei der Analyse des Ist-Zustands werden Daten erfasst, der Wärmebedarf ermittelt sowie Infrastrukturplanungen und Bestandsstrukturen betrachtet.
  • Anschließend erfolgt die Prognose des künftigen Wärmebedarfs sowie eine Potenzialanalyse. Dabei wird geprüft, wo im Stadtgebiet sich erneuerbare Wärmequellen und Flächen erschließen lassen.
  • Das Zielszenario zeigt den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 auf.
  • Daraus wird eine kommunale Wärmewendestrategie abgeleitet – quasi der Wärmeplan mit möglichst konkreten und priorisierten Maßnahmen.
  • Die begleitende Akteursbeteiligung stellt sicher, dass die Interessen und Bedürfnisse verschiedener Stakeholder der Stadt angemessen berücksichtigt werden.
  • Für die laufende Erfolgskontrolle wird ein Monitoringkonzept aufgesetzt, so dass der Wärmeplan kontinuierlich fortgeschrieben und bei Bedarf an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst werden kann.

Die kommunale Wärmeplanung hat zunächst keine direkte Auswirkung auf Sie, sondern ist ein strategisches Planungsinstrument. Auch wenn der Wärmeplan beschlossen ist, folgt daraus kein direkter Handlungsbedarf für Ihre Heizungsanlage. Vielmehr gibt die Wärmeplanung der Kommune eine Orientierung, wie die Wärmeversorgung künftig kosten- und energieeffizient sowie klimaneutral ausgestaltet werden kann. Zum Beispiel zeigt sie, in welchen Gebieten Wärmenetze möglich und sinnvoll sind und wo eher dezentrale Wärmelösungen, wie Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen, in Frage kommen. Aus diesem räumlichen Zielbild geht keine Verpflichtung für Gebäudeeigentümer:innen hervor, ein bestimmtes Heizsystem einzurichten oder zu nutzen. Im Gegenteil: Die Wärmeplanung kann Ihnen unter Umständen dabei helfen einzuschätzen, welche Heizlösung langfristig am besten für Sie geeignet ist.

Die Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung führt nicht zu einer Verschärfung der Anforderungen an Heizungsanlagen. Unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch „Heizungsgesetz“ genannt – den Übergang zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung im Gebäudebereich. Bis zum Jahr 2045 wird hier die Nutzung von fossilen Energieträgern beendet.

Zudem macht das GEG Vorgaben zum Anteil von erneuerbaren Energien für Heizanlagen. So gilt für Gebäude in Neubaugebieten, dass Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für den Austausch kaputter und nicht mehr zu reparierender Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten Übergangsfristen.

Die Frage „Muss ich meine Heizung tauschen?“ kann – sofern die Anlage noch funktioniert und nicht älter als 30 Jahre ist – aktuell stets mit Nein beantwortet werden. Dennoch ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit Sanierungsoptionen und effizienten Heizungstechnologien zu befassen. Welche Fristen genau im Einzelfall gelten, hat z. B. das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in einem „Heizungswegweiser“ zusammengestellt. Dort gibt es auch einen Überblick über Förderprogramme.

Über den gesamten Prozess der kommunalen Wärmeplanung hinweg werden die relevanten Interessensgruppen vor Ort wie etwa Unternehmen, Verbände, die Wohnungswirtschaft und natürlich die Bürgerinnen und Bürger über verschiedene Formate und Kanäle informiert und eingebunden. Für die Akzeptanz und den Erfolg der weiteren Maßnahmen ist das von zentraler Bedeutung.

Neben digitalen Informationen auf dieser Website und den städtischen Kanälen in den sozialen Medien wird es im Projektverlauf auch öffentliche Informationsveranstaltungen geben. Die Lokalpresse wird ebenfalls regelmäßig über den aktuellen Stand informieren.

Direkte Anfragen zur kommunalen Wärmeplanung in Potsdam schicken Sie bitte an waermeplanung@rathaus.potsdam.de