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6.1Kostenerhöhung Öffentlicher Park-/Stellflächen

Bild: LHP Barbara Plate

Fortschritt

Pünktlich
  • Nicht begonnen
  • in Planung
  • in Umsetzung
  • Abgeschlossen oder laufend integriert

Beschreibung


Beschreibung

Öffentlicher Raum kann nicht mehr selbstverständlich für parkende PKW vorgehalten werden. Öffentlicher Raum ist kostbar, vor allem in Innenstädten. Stellflächen, die für PKW nur noch beschränkt zur Verfügung stehen (siehe Maßnahme 6.2), werden mit höheren Parkraumgebühren belegt. Mit den Mehreinnahmen können "klimafreundliche" Straßenraumprojekte finanziert werden. Zudem geht es um die Abschreckung, mit dem Auto in die Innenstadt zu fahren (Gebühren ab 5 €/h). Ausnahmeregelungen kann es geben: Elektroautos (EmoG), Behindertenparkplätze, Anwohnerparken.


Bearbeitungsstand

Die Anpassung ist mit dem Beschluss der Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze in 2022 erfolgt. Diese Gebührenanhebung unterstützt das Ziel der Verkehrswende in Richtung Umweltverbund und trägt dazu bei, die autoarme Stadt voranzutreiben.

Meilensteine

Was wurde gemacht?

  • Erledigt01/06/2022

    Beschluss über Erhöhung der Parkgebühren durch die SVV

Zusammenfassung und Kontakte

Handlungsfelder

  • Dauer der Maßnahme

    dauerhaft
  • Einführung der Maßnahme

    kurzfristig
  • Hebelwirkung

    hoch
Letzte Aktualisierung 09/01/2025