Beschreibung
Beschreibung
Öffentlicher Raum kann nicht mehr selbstverständlich für parkende PKW vorgehalten werden. Öffentlicher Raum ist kostbar, vor allem in Innenstädten. Stellflächen, die für PKW nur noch beschränkt zur Verfügung stehen (siehe Maßnahme 6.2), werden mit höheren Parkraumgebühren belegt. Mit den Mehreinnahmen können "klimafreundliche" Straßenraumprojekte finanziert werden. Zudem geht es um die Abschreckung, mit dem Auto in die Innenstadt zu fahren (Gebühren ab 5 €/h). Ausnahmeregelungen kann es geben: Elektroautos (EmoG), Behindertenparkplätze, Anwohnerparken.
Bearbeitungsstand
Die Anpassung ist mit dem Beschluss der Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze in 2022 erfolgt. Diese Gebührenanhebung unterstützt das Ziel der Verkehrswende in Richtung Umweltverbund und trägt dazu bei, die autoarme Stadt voranzutreiben.