Beschreibung
Beschreibung
In Anbetracht der zusätzlichen Versiegelungen, die bis zum Jahr 2050 durch den prognostizierten Bevölkerungszuwachs zu erwarten sind, ist diese Maßnahme von großer Bedeutung. Bei der Bindung von Kohlenstoff aus der Atmosphäre sind von den städtischen Grünflächen insbesondere Gehölzpflanzungen besonders leitungsfähig. Daher muss ihre Pflege und Unterhaltung dauerhaft gesichert sowie ihre Anlage bei Neubauten mit hoher Priorität berücksichtigt werden.
Die Pflege der Parks wird durch die SPSG gewährleistet und ist unabdingbar, um den Status als UNESCO-Welterbe langfristig zu erhalten. Es muss darauf geachtet werden, dass der Pflanzen- und Baumbestand durch die Folgen des Klimawandels nicht beeinträchtigt wird, um seine Potenziale als CO2-Senke und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels auszuschöpfen. Hierzu zählt auch eine langfristige Finanzierung, die den Mehraufwand durch sich veränderte Klimabedingungen bei den kommunalen und stiftungseigenen Grünflächen abdeckt.
Bearbeitungsstand
1000 neue Stadtbäume bis 2024
Der Bereich Grünflächen der Landeshauptstadt Potsdam setzt im Zusammenhang mit dem „1000-Bäume-Beschluss“ ein umfangreiches Baumpflanz-Programm um.
Die Pflanzungen erfolgen im Vorgriff einer programmatischen Umsetzung. Die hierfür erforderlichen konzeptionellen Vorarbeiten, insbesondere die Potentialflächenanalyse als notwendige Grundlage für ein Pflanzkonzept, sind bislang noch nicht abgeschlossen.
https://www.potsdam.de/359-neue-baeume-fuer-potsdam
Grünflächen in Krampnitz
Grünflächen weisen im Stadtgebiet – neben Wald- und Moorflächen – eine wichtige Funktion als CO2-Senke auf. Innerhalb des Entwicklungsbereichs Krampnitz sollen mit dem Zentral- und dem Randpark zwei große Grünflächen entstehen. Darüber hinaus ist, als Übergang zwischen Randpark und dem wertvollen Landschaftsraum der Döberitzer Heide eine sog. „Pufferzone“ geplant. Diese soll zu einer extensiven Fläche für den Natur- und Artenschutz entwickelt werden und dient auch der dauerhaften Sicherung der nach § 30 BNatSchG i.V.m. §§ 17 und 18 BbgNatSchAG geschützten Biotope. Mit dem Randpark (8,87 ha), dem Zentralpark (6,7 ha) und der Pufferzone (14,46 ha) werden innerhalb des Entwicklungsbereichs CO2-speichernde Grünstrukturen auf einer Gesamtfläche von 30,3 ha geschaffen bzw. gesichert.