Beschreibung
Beschreibung
Das Angebot von Smart Metern soll weiter ausgebaut werden. Messen und Fernwirken von Strom, Gas, Warm und Kaltwasserzähler sind bereits Teil des Smart Meter Projektes. Ein Ausbau zur Steuerung der Haushaltegeräte sollte zusätzlich implementiert werden. Hierfür können Testphasen z.B. in Neubauprojekten umgesetzt werden, später werden Smart Meter auch bei Sanierungsprojekten mit berücksichtigt.
Durch das verbesserte Feedback für den Mieter / Nutzer (Information der Energieabrechnungen inkl.Visualisierung) wird von einer Gesamtreduktion von 15 % des Energieverbrauches in den privaten Haushalten(Strom) und einer Reduzierung des Heizenergieverbrauchs pro Haushalt von 1,5 bis zu 3 % pro Jahrausgegangen. Die Umsetzung soll schrittweise erfolgen und kann auch Teil der Klimaschutzvereinbarungen mit der Wohnungswirtschaft werden. Verbraucherverbände und Mieterverein sollen beteiligt werden.
Bearbeitungsstand
Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende soll der Einbau intelligenter Strommesssysteme – sogenannter Smart-Meter – unbürokratisch und schneller möglich sein. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 12. Mai zugestimmt. Der Bundestag hat es am 20. April 2023 beschlossen und es trat am 27. Mai 2023 in Kraft.
Die Einführung dieser intelligenten Systeme geht allerdings nicht mit der Geschwindigkeit voran, die für die Energiewende benötigt wird. Die Bundesregierung sorgt daher für Beschleunigung, indem sie das Messstellenbetriebsgesetz anpasst.
Das Gesetz sieht einen Rolloutfahrplan mit verbindlichen Zielen bis zum Jahr 2030 vor. Die Messstellenbetreiber sind per Gesetz beauftragt, die angeschlossenen Verbrauchsstellen schrittweise mit Smart-Metern auszustatten. Ab 2025 ist der Einbau von intelligenten Messsystemen verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung. Bis 2030 sollen alle diese Abnehmer entsprechend mit Smart-Metern ausgestattet sein. Auch Haushalte, die weniger Strom verbrauchen, haben das Recht auf Einbau eines intelligenten Stromzählers.