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4.1.2Klimaschutzvereinbarungen/ Selbstverpflichtungen mit einzelnen Unternehmen

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • in Planung
  • in Umsetzung
  • Abgeschlossen oder laufend integriert

Beschreibung


Beschreibung

Die Landeshauptstadt, vertreten durch die Koordinierungsstelle und die Wirtschaftsförderung, unter Umständen unterstützt durch den Oberbürgermeister, tritt an größere oder bedeutende (repräsentative, öffentlich sichtbare...) Unternehmen in der Stadt heran und verhandelt über Klimaschutzziele sowie mögliche Strategien (z.B. Energiebezüge, Investitionen) zu deren Erreichung, die vertraglich festgeschrieben werden. Die LHP kann sich in der Beratungsphase der Expertise der KlimaAgentur bzw. der EWP bedienen.

Im Erfolgsfall kann das Unternehmen den neu zu schaffenden Klimapreis (Label) erhalten und ggf. im Rahmen der erweiterten Klimapreises (Kategorie Wirtschaft) geehrt werden. Auch auf der umzugestaltenden Klima-Webseite der LHP bzw. Klimapartner Potsdam werden Erfolge dargestellt. Im Mißerfolgsfall werden die Vereinbarungen nachjustiert oder das Unternehmen scheidet für eine gewisse Zeit aus dem Pool möglicher Vertragspartner aus.


Bearbeitungsstand

2019 wurde die Klimapartnerschaft Stadt und Wissenschaft ins Leben gerufen. Hier fanden mehrere Netzwerktreffen unter Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam, wissenschaftlichen Einrichtungen der Stadt und Kommunalen Unternehmen statt. Eine Verstetigung des Formats ist nicht erfolgt, es wurden bilaterale Projekte fortgeführt, etwa das Projekt MaaS L.A.B.S. der FH Potsdam, in dem Perspektiven für den Nahverkehr in den Bereichen Bornstedter Feld, Waldstadt I und Krampnitz erarbeitet wurden. Projektpartner waren u.a. die Landeshauptstadt Potsdam und die Verkehr in Potsdam GmbH (ViP).

Selbstverpflichtungen zu CO2-Einsparungen gibt es im Sinne der Unternehmensstrategien der ProPotsdam und der Stadtwerke, in denen die Ziele des Masterplan Klimaschutz verankert sind.

Zusammenfassung und Kontakte

Handlungsfelder

  • Dauer der Maßnahme

    dauerhaft
  • Einführung der Maßnahme

    mittelfristig
  • Hebelwirkung

    mittel
Letzte Aktualisierung 13.02.2025