Beschreibung
Beschreibung
Mit der BauGB-Novelle vom 30.7.2011 wurden ebenfalls die Festsetzungsmöglichkeiten der vorbereitenden Bauleitplanung erweitert. Durch die Novellierung des §5 Abs. 2 wurden für den Flächennutzungsplan die Darstellung von:
b) „Anlagen, Einrichtungen und sonstigen Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, insbesondere zur dezentralen und zentralen Erzeugung , Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder aus Kraft-Wärme-Kopplung.“
h) „Anlagen, Einrichtungen und sonstigen Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.“
Zwar sind die Hebel des FNP beschränkt, die vom Gesetzgeber intendierte, bevorzugte Berücksichtigung bspw. von Energiekonzepten erweitern jedoch qualitativ die zu erreichenden städtebaulichen Ziele und stellen ggf. auch planerische Widersprüche oder Zielkonflikte mit den weiteren Belangen in Potsdam auf der Flächennutzungsebene dar. Insofern ist eine Überprüfung und ggf. punktuelle Änderung des FNP unter Berücksichtigung der erweiterten Masterplan-Ziele, die deutlich über die Prüfungsinhalte der planbegleitenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) hinausgehen, angeraten.
Bearbeitungsstand
Die Potentiale zu Freiflächensolaranlagen wurden ermittelt und werden falls nötig in der Neuaufstellung des FNP berücksichtigt. Ebenso weitere Flächen für Energieanlagen, etwa zur Nutzung Tiefer Geothermie. Weiterhin werden die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung in der Neuaufstellung berücksichtigt werden.